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Category: Finance
Released: 27 Mar 2017
Published: 22 Jun 2020
Latest version: 2020.06.20
Size: 14.42 MB
Seller: Hardin Software UG (haftungsbeschraenkt)

© Hardin Software

LANGUAGES:
German

COMPATIBILITY:
10.3 or later
Rechtzeiger - Kostenrechner
Rechtzeiger ermittelt schnell und einfach Anwalts- und Gerichtskosten. Dadurch hilft Rechtzeiger bei bei Beratungsgesprächen, bei Verhandlungen, beim praktischen Anwenden und Erlernen des juristischen Kostenrechts sowie bei der Vorbereitung juristischer Verfahren. Für unterschiedliche Anwendergruppen und Einsatzbereiche bietet Rechtzeiger verschiedene Rechner an.

Klageverfahren

Mit Rechtzeiger können Sie die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für Klageverfahren bei deutschen Zivilgerichten und Arbeitsgerichten ermitteln.

Rechtzeiger berechnet nach Ihren Vorgaben die Kosten für die erste Instanz, für die Berufungsinstanz, für ein vorheriges Mahnverfahren und für eine vorherige außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit. Rechtzeiger berücksichtigt dabei die kostenrechtlichen Unterschiede für eine Beendigung des Klageverfahrens durch Urteil oder Vergleich.

Rechtzeiger verteilt die Gesamtkosten bei zivilrechtlichen Klageverfahren nach Ihrer Vorgabe prozentual auf die Streitparteien. Bei arbeitsgerichtlichen Klageverfahren berücksichtigt Rechtzeiger, dass jede Partei die Anwaltskosten der ersten Instanz selbst trägt.

Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit und für eine Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren rechnet Rechtzeiger nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Anwaltsgebühren für das Klageverfahren an.

Aus der Hauptforderung (dem Streitwert) und den verteilten Anwalts- und Gerichtsgebühren errechnet Rechtzeiger das wirtschaftliche Gesamtergebnis für beide Parteien und hilft dadurch bei der Bewertung des wirtschaftlichen Prozessrisikos.

Mahnverfahren

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist auf Erlass oder Abwehr eines gerichtlichen Mahnbescheids und/ oder Vollstreckungsbescheids gerichtet. Mit Rechtzeiger können Sie die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für gerichtliche Mahnverfahren berechnen.

Rechtzeiger berechnet nach Ihren Vorgaben die Kosten für einen Mahnbescheid und/ oder für einen Vollstreckungsbescheid und/ oder für eine vorherige außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit.

Dabei berücksichtigt Rechtzeiger die kostenrechtlichen Unterschiede für Antragsteller und Antragsgegner. Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit rechnet Rechtzeiger nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Anwaltsgebühren für das Mahnverfahren an.

Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Gebührensätzen

Für Juristen, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Referendare und für jeden juristisch Interessierten berechnet Rechtzeiger die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren auf Basis von Streitwerten und Gebührensätzen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Mit Rechtzeiger können Sie die Höhe der Wertgebühr nach § 13 RVG mit oder ohne Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie die Gebühren deutscher Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz auf Basis von Streitwerten und von Gebührensätzen ermitteln.

Weitere Hinweise

Rechtzeiger verarbeitet Streitwerte von einem Euro bis zu knapp einer Billion Euro. Aus Gründen verständlicher Bedienbarkeit orientiert sich Rechtzeiger an Normalfällen von Rechtsstreitigkeiten und lässt Sonderfälle weg.

Rechtzeiger wendet Vorschriften aus dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Gerichtskostengesetz (GKG), der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) an.

Rechtzeiger berechnet keine Auslagen mit Ausnahme der Ausnahmenpauschale und Entschädigungen, wie zum Beispiel für Reisekosten, Gutachten und Zeugen. Alle Angaben und Berechnungen basieren auf Vereinfachungen und sind ohne Gewähr.

Wenn Sie Rechtzeiger besser machen möchten, dann senden Sie gerne Ihre Verbesserungsvorschläge an rechtzeiger@hardin.io oder eine Nachricht bei Twitter an @Rechtzeiger.

Nutzungsbedingungen
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What's new in Version 2020.06.20
Vereinfachte Eingabe des Streitwerts.

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